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Steam

Valve zu EuGH-Urteil: Keine Änderung

11.07.2012 | 16:24 Uhr | von Trineas
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17 Kommentare
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Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof einen viele Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem Software-Entwickler Oracle und dem Unternehmen UsedSoft entschieden. Die Quintessenz des Urteils: Der Weiterverkauf von digital erworbenen Nutzungslizenzen widerspricht nicht den geltenden Gesetzen und ist somit legal. Es dauerte allerdings nicht lange, bis der Richterspruch in diversen Internet-Medien und Foren völlig verdreht wurde. Daraus, dass UsedSoft beim Weiterverkauf der Lizenzen sich im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegt hat, leiteten viele plötzlich die Pflicht für Valve ab, einen "Gebrauchthandel" über Steam einführen zu müssen.

Das wird allerdings nicht passieren, wie Steam-Direktor Jason Holtman einmal mehr bestätigt: "Wir haben keinerlei Pläne etwas zu ändern", so die knappe Antwort gegenüber PCGamesN.com. Erst vor zwei Jahren bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof die Politik von Valve. Damit ging ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende, der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen nach der Veröffentlichung von Half-Life 2 im Jahr 2004 angestrebt wurde, wir berichteten.

Auch ein anderes Thema wurde in dem Gespräch mit Jason Holtman angeschnitten. So war es in den letzten drei Jahren der Fall, dass Retail-Spiele die auf Steamworks setzen und somit über Steam aktiviert werden müssen, in Großbritannien nicht über Steam selbst gekauft werden konnten. Viele vermuteten dahinter eine Boykottdrohung der britischen Einzelhändler gegenüber Publishern, allerdings hat nie jemand öffentlich dazu Stellung genommen. Seit Anfang 2012 sind diese Spiele allerdings auch im Vereinigten Königreich direkt über die Distributionsplattform von Valve erhältlich. "Das stimmt", bestätigt der Valve-Mitarbeiter. "Es war seltsam, aber ich denke es nahm ein gutes Ende für die Kunden." Über die Hintergründe schweigt allerdings auch er sich aus: "Es gibt viele Gründe warum so etwas passiert und wir kommentieren das nicht."

Kommentare (17)
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# 1
Trineas
ON
Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.
Post 11.07.2012, 16:38 Uhr
# 2
qu4d
ON
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte.


Bei dem Urteil ging es ja so gesehen auch nur um die Weitergabe einer Lizenz. Und dass das erlaubt ist, finde ich auch gut. Wenn ich zum Beispiel meine alte Windows XP Lizenz weitergeben möchte, weil ich mir Windows 7 gekauft habe, ist das ja auch gut.

Das Urteil hier hat mit der Accountbindung ja nichts zu tun und die ist ja auch weiterhin rechtens. Darum ging es in der Sache ja grundsätzlich garnicht.
Post 11.07.2012, 16:43 Uhr
# 3
Trineas
ON
Steht ja auch so in der News. Meine Aussage war als Reaktion auf die ganzen Leute gedacht, die das Urteil so interpretiert haben, dass Steam einen Gebrauchthandel ermöglichen muss (Gamestar titelte das sogar) bzw. die sich das auch unabhängig von dem Urteil wünschen.
Post 11.07.2012, 16:45 Uhr
# 4
qu4d
ON
Jau, das is ja natürlich Quatsch :>
Post 11.07.2012, 16:47 Uhr
# 5
theking2502
ON
Der Gebrauchthandel für Steam ist wirklich Quatsch. Das Einzige was mich aber immer noch stört, ist, dass mir mein Account nicht zu 100% gehört. Das ist nicht nur bei Steam so. Ich finde, dass ich das recht haben sollte, mein Account verkaufen zu dürfen (was in meinen Augen eine großzügige Auslegung des Unrteils wäre). An sich ist das ja dann ein Gebraucht handel, da ich ja hier einen gebrauchten Account hätte.
Aber ich denke mal, dass kaum jemand wirklich sein Account verkaufen würde xD
Würde aber schon den Sinn daran sehen, wenn man zum Beispiel durch Krankheit nicht mehr die Spiele nutzen könnte (Blindheit, Amputation von Teile der Arme) und so. Man Verkauft ja auch sein Auto, wenn man sein Bein verliert!
Post 11.07.2012, 18:15 Uhr
# 6
Robber
ON
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Oh mein Gott. Jemand mit Vernunft!
Aus dem gleichen Grund finde ich das Project 10$ oder wie das heißt von EA nicht so schlecht. Damit man EAs Konsolenspiele online spielen kann braucht man einen Code der aber nur einmal verwendet werden kann und um 10$ nachgekauft werden kann. Damit verdient EA auch noch von Gebrauchtkäufer etwas. Denn schließlich werden auch Konsolenspiele nicht wirklich "verbraucht" weil die Packung ist ja offensichtlich jedem egal. Sonst würden Steam&Co nicht so erfolgreich sein.
Post 11.07.2012, 18:29 Uhr
# 7
MelissaZettel
ON
Ein Gebrauchthandel über Steam wäre wirklich das Eigentor der Benutzer.

Was hier aber irgendwie ganz untergeht und die allermeisten Leute stört: Die Forderung, einen registrierten Key wieder von Steam lösen zu können und somit seine Retailversion verkaufen zu können. Das Urteil sollte diese Forderung doch sehr unterstützen wenn nicht sogar irgendwann ermöglichen.
Post 11.07.2012, 18:57 Uhr
# 8
Zeatoh
ON
viele keys bauen auf einander auf , zb wenn man eine alte hl1 oder sogar gunman key eingibt erhaelt man alles rumd um hl1 , zb cs1.6,dod,dm clanssic, blue shift , opposing force und tfc...in spaeteren versioenen konnte man das meiste nur einzelnd erwerben.

Also wenn man hl1 verkaufen wuerde hat man automatisch kein recht mehr auf die anderen spielen !

Das schlimste ist die klauerei von spielen und sogar ganze acc, leute die zb wow spielen kennen das prob (zaehle mit dazu und hab schon erlebt wir acc geklaut gehaeckt wurden)

Deswegen der generelle verbot acc und spiele zu verkaufen weil man das sehr schlecht nachvolziehen kann !!

Origin zb spioniert den kunden aus indem zb nicht origin instalierte spiele wie bfbc2 einfach eingefuegt wird obwohl es kein origin instalation ist und es auch ohne leuft....das ist bei mir der fall !
Post 11.07.2012, 20:37 Uhr
# 9
hjk105
ON
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Doch eine Sache gibt es, die den Wert mindert: nachlassende Aktualität
Post 11.07.2012, 21:29 Uhr
# 10
Tool8
ON
Natürlich ändert Valve erstmal gar nichts an der Praxis, es ging bei dem Urteil ja nicht um Valve. Aber das Urteil könnte durchaus als richtungsweisend betrachtet werden.

Trineas, deine Argumentation beschreibt zwar treffend die (ökonomischen) Bedenken der Diensteanbieter, aber du ignorierst, dass es nicht Aufgabe der Gerichte ist, Geschäftsmodelle zu schützen, sondern Recht zu sprechen. Wenn diese (Nicht-)Funktion an Steam rechtswidrig sein sollte (wovon ich nicht ausgehe, es wird sehr sicher eine Möglichkeit geben, das Ganze juristisch wasserdicht zu machen), dann wären diese ökonomischen Interessen Valves schlicht hinfällig. Das Valve eine Weiterverkaufsmöglichkeit nicht von selbst einführt ist evident.

Ich bin selbst relativ indifferent, was eine Weiterverkaufsmöglichkeit bei Steam angeht, aber dein zweiter Absatz (im ersten Post) erinnert auf fatale Weise an die jahrelange Larmoyanz der Musikindustrie (z.B. "Wenn bei iTunes DRM-freie Musik heruntergeladen werden kann, dann tauschen alle die Lieder untereinander und keiner kauft mehr Musik!"). Auf den ersten Blick einleuchtend, in der Realität aber wie immer nicht so einfach.
Post 11.07.2012, 21:48 Uhr
# 11
Darth.Hunter
ON
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Sehr verkürzte Darstellung. Es ging bei dem Urteil insbesondere um die Fragestellung, ob digital vertriebene Waren unter den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz fallen. Das hat für den Computerspielemarkt durchaus Relevanz, da das BGH-Urteil sich genau auf diesen Punkt stützte. In der Urteilsbegründung führte der BGH nämlich an, dass eben jener Erschöpfungsgrundsatz nicht für digital vertriebene Waren festgeschrieben sei, sondern nur für Datenträger. Das Urteil wurde auch genau deswegen scharf kritisiert. Schließlich definiert sich der Wert einer digitalen Ware nicht durch den Datenträger, sondern über den Produktnutzen, ergo die eigentliche Softwarelizenz.

Der Erschöpfungsgrundsatz sorgt dafür, dass ein Hersteller den Kunden nicht nochmals zur Kasse beten darf oder ihn in der Art der Nutzung einschränken darf, ist das Produkt einmal abgesetzt. Das Problem der Nichtanwendung bei Software ist, dass dies dem Hersteller die Möglichkeit gibt, den Nutzer auch nach erfolgtem Kauf nochmals zur Kasse zu bitten oder nachträglich beim Kauf beworbene Features zu entfernen. Das Szenario ist gar nicht mal so unrealistisch, wir haben es bereits beim Kindle und bei der PlayStation gesehen. Darüber hinaus haben wir eine enorme Marktdurchdringung mit Accountbindungen, die es technisch sehr einfach machen, Nutzer nach Zeitraum X zu sperren und dann nochmal zur Kasse zu bitten.
Persönlich glaube ich nicht, dass Valve so einer Masche anheim fallen würde, so einigen anderen (EA, Activision) hingegen schon - wenn man auf den Aktionärsversammlungen Monetarisierungsansätze hört wie "$1 zahlen, um ein Magazin im Multiplayer nachzuladen".

Die Gamestar liegt insofern auch nicht gänzlich falsch, weil der EuGh jetzt die Urteilsbegründung des BGH "überschrieben" hat. Das ist nun eine Frage der Rechtsauslegung und bietet neue Möglichkeiten für Klagen.

Die ökonomische Betrachtung ist auch nicht ganz so eindeutig. Ja, eine Softwarelizenz "verbraucht" sich nicht, aber dennoch verliert sie an Aktualität und die ist gerade im Unterhaltungssektor sehr relevant für Verkäufe. Ich möchte an der Stelle nur mal an die Marktstudien aus dem Filmsektor erinnern: Verliert sich die Aktualität eines Produkts, weil es z.B. für den lokalen Markt erst zeitverzögert lokalisiert und vertrieben wurde, sind bis zu 7% Umsatzeinbußen nachweisbar, weil der Vertrieb durch illegale Angebote substituiert wird.
Ähnlich ist das bei Spielen: Im Bereich Multiplayer gehen gerade eh alle Major Publisher in Richtung Free2Play, das Thema ist insofern mittelfristig eh nur für Singleplayer-Games interessant. Und genau da haben wir eine Playthrough-Rate von gerade mal 20%. Die Gründe dafür sind vielseitig, aber eines dürfte klar sein: für so wenig Playthrough legen immer weniger Leute 50 € aus. Die Möglichkeit des Wiederverkaufs bei Nichtgefallen würde den finanziellen Schmerz da ein wenig lindern. Gerade bei der relevanten jugendlichen Zielgruppe sitzt das Geld eh nicht so locker. Es gibt bei den Business Analysts in der Branche insofern auch die These, dass die Blockade des Gebrauchtverkaufs möglicherweise sogar den Umsatz mit solchen Titeln nach unten drückt. Das hat bisher nur wirklich niemand ernsthaft getestet.

An der Stelle gibt's auch eine schöne Use Case von einem auf Steam vertriebenen Spiel, das 3 Wochen nach Release bereits in den Sale gegangen ist für ca. 30 €. Damit hat der Publisher in kürzester Zeit den Umsatz eingefahren, der sonst auf 5 Jahre verteilt gewesen wäre. Auch da hat man vorher behauptet, die Vertriebskanäle würden dadurch kannibalisiert.
Post 11.07.2012, 21:51 Uhr
# 12
Belial
ON
Schwachsinn²
Post 11.07.2012, 23:24 Uhr
# 13
Wafff
ON
Zitat:
Original von Trineas

Steht ja auch so in der News. Meine Aussage war als Reaktion auf die ganzen Leute gedacht, die das Urteil so interpretiert haben, dass Steam einen Gebrauchthandel ermöglichen muss (Gamestar titelte das sogar) bzw. die sich das auch unabhängig von dem Urteil wünschen.


Gamestar ist doch die Bild-Zeitung unter den Spielemagazinen. Was die teilweise schreiben und für Headlines haben, da kann man sich nur an den Kopf fassen.
Aber zum Thema: Finde auch nicht, dass Valve da irgendwas ändern muss, weil es im Endeffekt wirklich nur Nachteile für die Spieler hätte (geringe Verkaufszahlene, mehr FTP mit Mikrotransaktionen etc.).
Post 12.07.2012, 08:39 Uhr
# 14
Iskariot
ON
Zitat:
Original von Zeatoh

Origin zb spioniert den kunden aus indem zb nicht origin instalierte spiele wie bfbc2 einfach eingefuegt wird obwohl es kein origin instalation ist und es auch ohne leuft....das ist bei mir der fall !


Unsinn! Origin "spioniert" nicht, BC2 war schon immer an ein EA Konto gebunden (musste man sich ja mit einloggen), und Origin bekommt von deinem EA Konto gesagt, dass du das spiel besitzt, daher bietet es dir an es auch über Origin zu laden und zu installieren. Origin ersetzt damit nur die Funktion des EA Downloadmanagers von früher.

Ich hätte mich viel mehr geärgert wenn ich ein Spiel aus meinem EA Konto auf einmal nicht über Origin bekommen würde.

Zitat:
Original von Wafff

Gamestar ist doch die Bild-Zeitung unter den Spielemagazinen. Was die teilweise schreiben und für Headlines haben, da kann man sich nur an den Kopf fassen.


Naja, Gamestar finde ich schon besser als die meisten. Zumindest der Siegismund hat meistens ganz ordentliche Artikel über Shooter. Bild-Zeitung ist für mich da eher die PC-Action (zumindest als ich sie das letzte mal gelesen hab...vor 8 Jahren oder so :D )
Post 12.07.2012, 09:56 Uhr
# 15
ltanderl
ON
Also ich finde es toll das origin die games erkennt da ich meine Bad Comoany 2 DVD letztes jahr in unachtsamkeit beschädigt habe und es sich nicht mehr installieren lassn hat. Als ich origin installiert hatte was es toll das es erkannt hatte das ich es besitze. Aussedem glaube ich nicht daran das origin irgendwas ausspioniert.

Zum Topic: Auf steam gekaufte games brauchen meines erachten nach keinen gebrauchtwarenmarkt aber games die man sich retail kauft und auf steam aktivieren muss sollte schon irgendwas in der richtung haben.
Post 12.07.2012, 10:27 Uhr
# 16
bluejam
ON
Zitat:
Original von Robber

weil die Packung ist ja offensichtlich jedem egal. Sonst würden Steam&Co nicht so erfolgreich sein.


Genau... jedem. :facepalm:


@topic: wurd schon ausführlich diskutiert. Solange es noch Retail Versionen gibt (v.a. CEs), werde ich ich auch diese bevorzugen. Über Steam kauf ich ohnehin nur "Deals" bzw. Spiele die ich sicher nicht weiterverkaufen muss/werde. Z.B. Mass Effect 2 für 5 € letzte Weihnachten, Dead Space 1 für 7 € vor ein paar Jahren - da brauch ich dann auch keine Hülle im Schrank.
Post 12.07.2012, 14:02 Uhr
# 17
Northernstar
ON
Zitat:
Original von Zeatoh

Origin zb spioniert den kunden aus indem zb nicht origin instalierte spiele wie bfbc2 einfach eingefuegt wird obwohl es kein origin instalation ist und es auch ohne leuft....das ist bei mir der fall !


Kompletter unfug, du wirst einen EA games ACC haben und diesen für Origin benutzen dann tauchen da natürlich alle in Origin Verfügbaren spiele auf die du mal bei EA registriert hast
Post 12.07.2012, 16:24 Uhr


Seiten (1):  [1]


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