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    NEWS 

Steam

Bundesgerichtshof gibt Valve recht

03.08.2010 | 07:46 Uhr | von Trineas
17.307 Hits
43 Kommentare
1 viewing
Bereits am 11. Februar dieses Jahres wurde das Urteil ausgesprochen, fast sechs Monate später wurde die schriftliche Begründung nun nachgereicht. Worum geht es? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Valve auf Unterlassung geklagt. In den Augen der Konsumentenschützer verstoßen die Geschäftsbedingungen "Steam Subscriber Agreement" (SSA) gegen deutsches Recht, da sie den Weiterverkauf des Benutzerkontos untersagen. Die Klage ging durch alle Instanzen und wurde im Februar vom obersten Gericht in Zivilfragen, dem Bundesgerichtshof, abgewiesen.

Zitat:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.


Der Kläger berief sich auf den Erschöpfungsgrundsatz, der besagt, dass der Rechteinhaber sich nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann, wenn er sein Werk in Verkehr gebracht hat. Der Richtersenat stellte fest, dass sich das nur auf das Trägermedium bezieht. Die Spiele-DVD darf also weiterverkauft werden, allerdings hat der Käufer kein Recht, dass er das Spiel darauf auch spielen darf, da der Vertrag zur Nutzung des Spiels zwischen demjenigen, der als erstes das Spiel aktiviert hat und Valve besteht. Und eine Änderung dieses Vertrags (die notwendig wäre, um einer anderen Person die Nutzung zu ermöglichen) könne nicht einseitig getroffen werden.



Damit stellte der Bundesgerichtshof auch fest, dass der auf der Rückseite angebrachte Hinweis bei Steamworks-Spielen, dass Nutzer die Steam-Geschäftsbedingungen SSA akzeptieren müssen, rechtmäßig ist. Die Klagskosten muss die Verbraucherzentrale übernehmen, eine Berufung ist nicht mehr möglich.

Bedeutung für den Spieler:

Ein Spiel, das über Steam aktiviert werden muss, kann nicht weiterverkauft werden. Es macht keinen Unterschied, ob es direkt über Steam oder als Retail-Version im Handel erworben wird. Die Unterbindung des Gebrauchthandels durch Valve entspricht deutschem Recht und ist somit völlig legal.

Kommentare (43)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (3):  [1] 2 3 »


# 1
iDarkRed
ON
Na dann... Gut bzw. Uninteressant für die, die die Spiele nicht verkaufen wollen, schlecht für jenige, die ihre Spiele gerne loshätten.

Ich kaufe auf Steam generell nur Spiele, die ich auch wirklich möchte, womit für mich ein Weiterverkauf selbst ohne Steam ausgeschlossen wäre.
Post 03.08.2010, 07:51 Uhr
# 2
kabbl
ON
hey trineas! in dem zitat steht in der 4ten zeilte wer-den^^

zum topic:
Ich könnte mir vorstellen einmal meinen ACC zu verkaufen. mach ja eig. eh jeder. ob ich in ein paar jahren noch spiel? ka. aber wenn ja leg ich mir nen neuen acc mit ausgewählten spielen zu^^. (d.h. ich kauf se retail in den usa^^)
Post 03.08.2010, 08:14 Uhr
# 3
Tilljacker
ON
Hätte ich nicht gedacht, die Begründung klingt aber schlüssig. Zumindest herrscht darüber jetzt Rechtsklarheit. Wobei ich jede Wette eingehe, dass 99,99% aller Käufer die SSA noch nie gelesen haben!
Post 03.08.2010, 08:16 Uhr
# 4
SgtFopper
ON
Eine sehr gute und längst fällige Entscheidung des Bundesgerichtshof.

Und wenn jetzt die FSK noch entschärft ("angepasst") wird bzw. die dadurch bedingte Zensur (Einschnitte) eines PC-Spiels (hier mal steambasierte angesprochen^^), dann wäre wieder (fast) alles im Lot. :)
Post 03.08.2010, 08:53 Uhr
# 5
Denton
ON
Zitat:
Original von -=Sgt. Fopper™=-

Eine sehr gute und längst fällige Entscheidung des Bundesgerichtshof.

Und wenn jetzt die FSK noch entschärft ("angepasst") wird bzw. die dadurch bedingte Zensur (Einschnitte) eines PC-Spiels (hier mal steambasierte angesprochen^^), dann wäre wieder (fast) alles im Lot. :)


Die FSK ist für Filme und nicht Computer Spiele verantwortlich. Die USK bewertet die Computer spiele. Und die FSK ist nicht so pingelich wie die USK. Ich sage nur "Gesetz der Rache" und sowiso ist unser gesamtes Bewertungssystem fast nur Glück. Besten Beispiel Deathspace, Spiele wie Command and Conquer wird wegen dem Wort "Atombombe" auf ein 18er rating gestuft.

BTT: Interessant das das Gericht Valve recht gibt, vor kurezm war mal einer im Forum der die SSA als ungültig bzw teilungültik gesehen hat (hatte wohl auch was mit Jurra zutuen)
Post 03.08.2010, 09:29 Uhr
# 6
F1ux
ON
Man muss das ganze ja auch mal logisch betrachten:

Gebrauchtgegenstände haben in der Regel eine Abnutzung.
Gebe es keine Abnutzung, würde vermutlich niemand mehr das Produkt neu vom Hersteller kaufen. Denn die Gebrauchtverkäufer können ja beliebig die Preise drücken.

Und bei Steam ist genau der Fall, dass die Spiele nicht an die DVD gekoppelt sind, sondern immer wieder neu runter geladen werden können, ohne irgendeine Abnutzung zu haben. Auch kann jedes Spiel immer und überall in Steam erworben werden, ohne dass es irgendwann mal aus dem Sortiment verschwindet.

Wäre hier also ein Wiederverkauf möglich, könnte der Steamstore auch gleich dicht machen!
Post 03.08.2010, 10:11 Uhr
# 7
Tilljacker
ON
Zitat:
Original von F1ux

[...]
Wäre hier also ein Wiederverkauf möglich, könnte der Steamstore auch gleich dicht machen!


Zumal - und auch das wurde in vielen Foren schon ausreichend diskutiert - erwirbt man nicht das Spiel/ den Programmcode an sich, sondern ein Nutzungsrecht! Das ist in vielen anderen Geschäftsfeldern ebenfalls so.
Post 03.08.2010, 10:46 Uhr
# 8
Trineas
ON
OT-Postings gelöscht. DIe News hat überhaupt nichts mit der USK oder geschnittenen Spielen zu tun.
Post 03.08.2010, 13:23 Uhr
# 9
s3m1h-44
ON
hatte irgendwie gehoofft als ich die überschrift gelesen hatte, dass es um die zensur in deutschlang ginge und valve recht habe... :(
Post 03.08.2010, 13:27 Uhr
# 10
GrafGurke
ON
cl_besserwissermode 1
"Bereits am 11. Februar dieses Jahr"
cl_besserwissermode 0
Post 03.08.2010, 16:15 Uhr
# 11
TomahawxX
ON
Stimmt nicht, GrafGurke. So wie es in der News steht ist es richtig.

Außerdem würde ich es begrüßen, wenn hier in den Kommentaren nicht jeder an der Rechtschreibung der News rumnörgeln würde. Trineas wird ja peinlichst genau von uns Lesern kontrolliert...irgendwie unnötig oder?
Post 03.08.2010, 17:03 Uhr
# 12
MrKohlenstoff
ON
Ich bin etwas überrascht über die erfreuten Kommentare? Seh ich es nicht richtig, dass das Urteil dem Konsumenten eigentlich nichts bringt? Wir sind schließlich die Verbraucher, und wenn der Verbraucherschutz hier Klage einreicht dann sicher nicht ohne Grund. Aber dass für Steam entschieden wurde, statt für den Nutzer, scheint hier ja allgemeine Euphorie auszulösen.

Das ganze ist mir persönlich zwar auch relativ egal, weil ich Spiele im allgemeinen nicht weiterverkaufe, aber so alles in allem handelt es sich doch hier trotzdem um den Worst Case aus unserer Sicht. Wenn ich da was übersehe, klärt mich bitte auf. ;)
Post 03.08.2010, 18:00 Uhr
# 13
Jike
ON
Ich habe die SSA auch nicht gelesen, aber ich kann mir denken was drin steht und damit habe ich keine Probleme, also ich freu mich für Valve. Ein erfolgreicher Schlag gegen Deutschlands Videospielpolitik! :D
Post 03.08.2010, 18:02 Uhr
# 14
Pwn20wn
ON
Dürfte nicht das erste Mal in Deutschland sein, dass übermäßige Bürokratie den gesunden Menschenverstand überrant hat.
Post 03.08.2010, 18:49 Uhr
# 15
Trineas
ON
Zitat:
Original von MrKohlenstoff

Ich bin etwas überrascht über die erfreuten Kommentare? Seh ich es nicht richtig, dass das Urteil dem Konsumenten eigentlich nichts bringt? Wir sind schließlich die Verbraucher, und wenn der Verbraucherschutz hier Klage einreicht dann sicher nicht ohne Grund. Aber dass für Steam entschieden wurde, statt für den Nutzer, scheint hier ja allgemeine Euphorie auszulösen.

Das ganze ist mir persönlich zwar auch relativ egal, weil ich Spiele im allgemeinen nicht weiterverkaufe, aber so alles in allem handelt es sich doch hier trotzdem um den Worst Case aus unserer Sicht. Wenn ich da was übersehe, klärt mich bitte auf. ;)


Man könnte aber auch sagen das Worst Case-Szenario für die User wäre, dass Valve den Service von Steam in Deutschland einstellt, wenn ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbieten das System so zu gestalten, wie sie das wollen.

Und dass man hier keinen großen Aufschrei oder ähnliches hört liegt wohl einfach daran, dass es ja seit Half-Life 2 vor sechs Jahren Status Quo ist, dass man Valve-Spiele nicht weiterverkaufen kann. Und jetzt wurde ja nur gesagt, dass der Status Quo rechtmäßig ist. Für den Nutzer ändert sich nichts, für den hat sich ja schon 2004 etwas geändert.
Post 03.08.2010, 19:06 Uhr
# 16
F1ux
ON
Zitat:
Original von MrKohlenstoff

Aber dass für Steam entschieden wurde, statt für den Nutzer, scheint hier ja allgemeine Euphorie auszulösen.


Viele hier sehen ja auch in Valve keinen rücksichtslosen Konzern, sondern kennen die sympathischen Leute die dahinter stehen. Und man weiß eben auch zu schätzen, was Valve alles für seine Kunden tut.
Steam ist in meinen Augen auch das stärkste Rückrad, das der PC-Spielemarkt momentan hat, was es um so tragischer macht, dass einige es nur als Kopierschutz betrachten. Dabei sagt Valve selbst, dass sie gängelnde DRM-Maßnahmen als den falschen Weg sehen. Steam ist eben nur einfach der beste Weg, um den Kunden guten Service für ihre Spiele bieten zu können und das geht eben ohne Accountbindung nicht.

Ich denke, man muss nicht immer auf der Seite des Verbraucherschutzes stehen, wenn man eine bestimmte Ansicht als völlig sinnentleert betrachtet.
Der gesunde Menschenverstand hat einem eigentlich vorher schon gesagt, dass sich das erwähnte Gesetz nur auf materielle Dinge, wie den Datenträger bezieht und eben nicht auf immaterielle Güter, die keinen Verfall haben. Dieses Argument habe ich auch schon oft genug hier gebracht, wenn es wieder eine Diskussion gab, nur haben die Kritiker das eben nie geglaubt.

Hier ist sicherlich niemand gegen den Verbraucherschutz oder die Käuferrechte! Ganz im Gegenteil, jeder sollte seine Rechte wahrnehmen können und sie sich auch von niemandem wegnehmen lassen!
Aber man sollte sich eben auch keine Rechte anmaßen, die einem laut Gesetzesgrundlage gar nicht zustehen. Und da hat Valve meiner Ansicht nach eben einfach auch völlig zurecht gewonnen.

Jede andere Entscheidung hätte das Konzept von Steam auch ruinieren können, wie ich in meinem letzten Post bereits erläutert habe. Und allein deshalb ist das auch schon ein Grund sich zu freuen.
Post 03.08.2010, 19:32 Uhr
# 17
hjk105
ON
Zitat:
Original von -=Sgt. Fopper™=-

Eine sehr gute und längst fällige Entscheidung des Bundesgerichtshof.

Und wenn jetzt die FSK noch entschärft ("angepasst") wird bzw. die dadurch bedingte Zensur (Einschnitte) eines PC-Spiels (hier mal steambasierte angesprochen^^), dann wäre wieder (fast) alles im Lot. :)


Was heißt hier alles im Lot? Umgekehrt wäre es doch viel besser, wenn man seine Spiele weiter verkaufen könnte.
Post 03.08.2010, 19:46 Uhr
# 18
phreazer
ON
Es ist aber auch so, dass dieses Urteil auch zukünftige Entscheidungen beeinflusst und für den Verbraucher gereicht eine solche Einschränkung nun mal zum Nachteil. Dies hat zur Folge, dass der "Gebrauchtmarkt" für Spiele bei derartigen Restriktionen zum erliegen bzw. gar nicht erst zustande kommt, was schade ist.
Post 03.08.2010, 20:14 Uhr
# 19
Goomer
ON
Zitat:
Original von hjk105

Zitat:
Original von -=Sgt. Fopper™=-

Eine sehr gute und längst fällige Entscheidung des Bundesgerichtshof.

Und wenn jetzt die FSK noch entschärft ("angepasst") wird bzw. die dadurch bedingte Zensur (Einschnitte) eines PC-Spiels (hier mal steambasierte angesprochen^^), dann wäre wieder (fast) alles im Lot. :)


Was heißt hier alles im Lot? Umgekehrt wäre es doch viel besser, wenn man seine Spiele weiter verkaufen könnte.


Ich frag mich wie Valve das bewerkstelligen soll. Die brauchen ja dann ne extra Abteilung, die sich darum kümmert, dass Spiele von einem auf den anderen Steamaccount landen.

Wäre also völlig sinnig, das gleich zu unterbinden.
Post 03.08.2010, 20:51 Uhr
# 20
MrKohlenstoff
ON
Zitat:
Original von Goomer

Ich frag mich wie Valve das bewerkstelligen soll. Die brauchen ja dann ne extra Abteilung, die sich darum kümmert, dass Spiele von einem auf den anderen Steamaccount landen.

Wäre also völlig sinnig, das gleich zu unterbinden.


Wo wäre das Problem dabei, seine Spiele an andere Accounts übertragen zu können? Technisch gesehen dürfte da eigentlich kein Problem sein, d.h. das einzige, was so wirklich dagegen spricht, ist der geringere Umsatz von Valve... dass das gesetzlich so legitim ist, mag ja sein, aber für Valve spricht es dann doch nicht unbedingt.
Post 03.08.2010, 21:19 Uhr


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