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Kolumne

Kommentar zur Gamezone Kolumne

29.11.2004 | 18:02 Uhr | von Syndrom
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Seite 1 | 0 Kommentare
   
Im Augenblick regt sich wieder halb Deutschland über die bitterbösen Buben bei Valve auf, Grund ist eine nicht gerade freundlich geschriebene Kolumne auf gamezone.de , über die wir eigentlich nicht berichten wollten, weil sie eine falsche Aussage enthält. (Leider hab ich vergessen meine Kollegen darüber zu informieren und daher haben wir jetzt doch eine News dazu, Schande über mich!) Da aber auch schon große Seiten wie gamestar.de darüber berichten, muß ich als Fanboy den Valve-Mannen natürlich zur Seite springen! ;)

Erst einmal ein paar Kommantare zu den Eula-Inhalten, die eigentlich sowieso keiner liest geschweige denn daran hält.

Erstens: Die Amerikaner spinnen. Zumindest was skurrile Gerichtsurteile und exhorbitane Entschädigungssummen angeht:

Zitat:
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollar zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb des eingezäunten, benachbarten Grundstückes angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert worden war, durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.

Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home.


Wer noch mehr solcher WAHREN! Storys lesen möchte, wird hier fündig.
Was wundert man sich also, das Valve seine Eula so wasserdicht wie möglich macht? Wenn Steam wegen technischen Problemen für eine Woche ausfällt, würde sich mit Sicherheit ein Counter-Striker finden lassen, der durch diesen Verlust irreparablen Schaden erleidet und Valve auf Haus und Hof verklagt - also wird der Anspruch darauf einfach nicht gewährt.

Die Sache mit dem Weiterverkaufen. Zitat aus der Eula:

Zitat:
You can't sell a copy of HL2 second hand:
If you permit others to use your Account, you are responsible for their illegal or improper use by such persons. Your Account and Subscription(s) are subject to the Agreement. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.”




Darum hat sich niemand gescherrt, ich denke Valve selbst auch nicht. Was aber passiert, wenn man seinen gebrauchten PC inklusive Steam-Installation weiter verkauft?

Richtig! Der neue Besitzer bekommt die Eula-Einblendung nie zu Gesicht und muss ihr auch nicht per Mausklick zu stimmen - de fakto gelten die Bestimmungen daher nicht und der fröhliche Sekond-Hand Käufer darf fröhlich klagen. Um das zu verhindern wird ein Weiterverkauf für nicht legal erklärt und damit nichtig. Was ist euch lieber, so einen Eintrag in der Eula oder bei jedem Steam-Login die Eula "wegklicken" müssen?
Als nächstes ein Zitat aus der Kolumne:

Zitat:
Einen mehr als bitteren Beigeschmack bekommt die Sache aber dadurch, dass Valve besagten illegalen Keyselbst im Forum veröffentlichte und den Leuten die besagten Key verwendeten nicht nur das Half Life 2 sperrten, sondern alle Valve-Produkte blockierten, auch die, die zuvor mit einem legalen Key aktiviert wurden. Valve scheut sich also nicht davor die eigenen Kunden, auch wenn das nur ein Bruchteil der 20.000 gewesen sind, zu bestrafen, indem sie ihnen finanziellen Schaden zufügt.


Valve hat den ominösen Key ERST DANN im Forum veröffentlicht, als man die 20.000 Benutzer des Keys bereits heraus gefischt hatte, Zitat von Valve´s Waldo:

Zitat:
Wenn du weisst wofür der 5J52E-FVKXV-882FQ-YJXRQ-DOD98 Key ist und es ausprobiert hast, solltest du nicht allzu unhöflich sein in deinen Postings. Wenn du nicht weisst wofür ist es ist: Es war Teil eines Weges Half-Life 2 zu stehlen, der jetzt nicht mehr funktioniert.

Folge-Kommentar von einem Moderator:

Wenn du du den Key benutzt hast, solltest du ab jetzt sehr nervös sein.


Valve hat es also erst die Möglichkeit unterbunden, den Key zu nutzen, DANN ERST den Key als Abschreckung im Steam-Forum veröffentlicht. In der Eula steht auch, das sämtliche Manipulationen an der Steam.exe verboten sind und mit Account-Abzug verbunden sind. Was sollte man denn sonst gegen die Raubkopierer unternehmen ausser Account-Abzug? Mit Wattebäuschen werfen? Ok du böser Raubkopierer, Half-Life 2 hast du dir geklaut aber CS 1.6 darfst du fleissig weiter spielen? Kalt lächelnd dem Verbrecher den gleichen Download-Service weiter anbieten? Eine Antwort auf dieses Problem bleibt der Kolumnen-Schreiber von Gamezone.de schuldig.

Abschließend möchte ich noch sagen, das Steam kein "Spionage-Tool" ist wie der Kolumenschreiber in einem Rundumschlag behauptet. Es haben sich schon genug Leute mit mehr Sachverstand als wir alle zusammen das Tool angeschaut und nichts zu beanstanden gehabt. Wenn doch, wäre Valve längst verklagt und ein paar Millionen ärmer. Und das wegen den lächerlichen Daten von einem Haufen Counter-Strike Kiddies? Ich sehe da keinen Sinn drin. Zusammen mit den beledigenden Äußerungen gegen die USA, die uns immerhin von der Nazi-Diktatur befreit haben wofür hundertausende von Gis ihr Leben gaben, disqualifiziert sich der Gamezone.de Artikel eigentlich selbst und ist die ganze verdammte Aufregung und Arbeit für diese Kolumne nicht wert. In diesem Sinne: Einen schönen Abend und weiter Viel Spass bei Half-Life 2 und Counter-Strike Source! ;)

UPDATE:

Ich habe gerade nochmal auf der deutschen HL2-DVD gestöbert und die deutsche EULA gefunden, die teils einen ganz anderen Inhalt hat:

Zitat:
4. Programm-Transfer. Sie dürfen auf Dauer Ihre gesamten Rechte übertragen, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben, unter der Voraussetzung, dass: (a) der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt, (b) Sie das Programm von Ihrem Computer entfernen und keine Kopien des Programm zurückbehalten und (c) Sie die Gesamtheit des Programms (einschließlich aller Software-Komponenten, der begleitenden Medien und gedruckten Materialien des Programms, jeglichen Codes, der der „Freischaltung“ des Programms („CD-Code“) dient, aller Programm-Upgrades und dieser Lizenzvereinbarung) an den Empfänger übergeben. Weiterhin sind Sie damit einverstanden, dass Sie keinem Dritten einen CD-Code zur Verfügung stellen, außer als Teil der Übertragung dieser Lizenzvereinbarung und des gesamten Programms in Übereinstimmung mit der vorgenannten Bestimmung.


Seid ihr jetzt verwirrt? Kein Problem. Ich auch!

von Syndrom

   
 
   
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- Die letzten Stunden von HL2 (28.11.2004)
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