"Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen."
mal ganz ruhig.
das sind alles rechtlich mehr als unbestimmte Begriffe. Was ist zum Beispiel wirklichkeitsnah? oder unmenschlich oder grausam?
Im Endeffekt geh ich mal davon aus dass die USK / FSK weiterarbeiten wird wie bisher, da solche Spiele schon heute geprüft werden. Zwar werden wohl auch wieder geschnittene Spiele angeboten werden, aber was solls, das war immer so und ist auch hier nicht diskussionsthema.