Meinen Account bitte auch löschen.
Bitte bedenkt, dass gemäß des gültigen Datenschutzrechtes ein wie auch immer geartetes "deaktivieren" definitiv kein "löschen" ist.
Ein solches Löschen muss jedoch möglich sein (nein, auch der Hinweis darauf, seine Daten vorher ändern zu können reicht nicht). Wie wärs mit nem Button im Profil, der tatsächlich die Einträge aus der DB löscht?
Auch wenn die Forenadministration Datenschutz scheinbar nen feuchten Kehricht interessiert:
dies ist in Deutschland im Datenschutzrecht verankert. Und aufgrunddessen bestehe ich auf Löschung meines Accounts, nebst _ALLER_ meiner Daten und Foreneinträge.
Zur Denkbeschleunigung anbei noch der entsprechende Paragraph.
§ 13 Telemediengesetz - Pflichten des Diensteanbieters
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, .....
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
Spuren im Netz hinterlässt du so oder so...aber davon mal abgesehn, bist/warst du hier doch eh anonym angemeldet, oder etwa nicht?
Wenn du dich tatsächlich mit realem Namen und weiteren persönlichen Details hier angemeldet hast/hättest, möchte ich dir folgende weise Worte auf den Weg geben: "hättest mal vorher darüber nachgedacht, Meiner!"
und...die Forenadministration interessiert sich vermutlich mehr für Datenschutz, als die Mehrheit unserer führenden Politiker...leider!
Wenigstens legt Facebook, Google & Obama großen Wert auf Datenschutz...
Ich will es dann eben noch mal betonen: Wir kümmern uns und es interessiert schon.
Der Account ist jetzt gelöscht. Die vorhandenen Postings werden aber nicht so einfach entfernt (mal sehen, was ich da machen kann). Danke für deinen Besuch
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
[...]
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.